Zweimalige Anrechnung der GG bei zwei Beweisverfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Sveta

#1

24.02.2017, 15:39

Guten Tag ans Forum,

kurz vor dem Wochenende habe ich noch eine Sache, bei der ich gedanklich nicht weiterkomme.

Über Sachverhalt wurde von beiden Parteien jeweils ein selbstständiges Beweisverfahren eingeleitet. Wir haben also ein Verfahren und ein Gegenverfahren.
GG ist zuvor entstanden.
Verfahren wurden nach Entstehen der VG verbunden.

Ich möchte getrennt abrechnen, also jeweils die VG. Termin fand keiner statt.

Muss ich jetzt die GG zweimal anrechnen? Dann würde ja von der GG letztlich gar nichts mehr bleiben, frage ich mich?

Vielleicht weiß jemand, wo ich was dazu finde? In meinen Kommentaren (Schneider und <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>) finde ich leider nichts.

Danke, Sveta
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Anahid
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#2

27.02.2017, 09:48

Du musst die GG nur auf eine VG anrechnen (am besten auf die für das von Euch eingeleitete Beweisverfahren). Du brauchst dazu auch nichts im Kommentar zu finden. Der Gesetzestext ist eindeutig: die Hälfte der GG, höchstens eine 0,75 Gebühr ist anzurechnen. Wenn Du ein selbständiges Beweisverfahren hast und anschließend das Hauptsacheverfahren, rechnest Du ja auch nicht die GG nochmals auf die VG des Hauptsacheverfahrens an. ;)
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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