zwei einstw. Verfügungsverf. in einer Verhandlung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Betti78
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#1

21.02.2018, 12:29

Hallo Ihr Lieben :wink1

ich habe eine komplizierte Abrechnungssache auf dem Tisch liegen und komme irgendwie zu keinem Endergebnis :roll:

Es wurde in zwei Einstweiligen Verfügungssachen (gleiche Parteien) zur selben Zeit terminiert.
Parteien haben einen Vergleich geschlossen.
Aus dem Protokoll (beide Az. des Gerichts sind benannt) ist ersichtlich, dass zu beide Verfahren verhandelt wurde und man sich dann einigte.
Streitwert Verfahren a) 1.500,00 €
Streitwert Verfahren b) 1.000,00 €

Ich würde so abrechnen:

Verfahren A)
1,3 VG aus 1.500 € 149,50 €
0,8 VG aus 1.000 € 64,00 €
Summe 213,50 €
Höchstens jedoch
1,3 VG aus 2.500 € 261,30 €
1,2 TG aus 2.500 € 241,20 €
1,0 EG aus 2.500 € 201,00 €
Summe 655,70 €
+ Reisekosten+ PuT + MwSt.


Verfahren B)
1,3 VG aus 1.000 € 104,00 €
abzüglich Differenz
aus VG (aus 2.500 €) 213,50 € und VG (aus 1.500 )149,50 € -64,00 €
Summe VG 40,00 €

1,2 TG aus 1.000 € 96,00 €
abzüglich Differenz
aus (TG aus 2.500) 241,20 € und (TG aus 1.500) -138,00 -103,20 € :nachdenk
Summe TG -7,20 € :nachdenk wirklich?
Zwischensumme 32,80 €
+ PuT + MwSt.


Vielen Dank schon einmal im Voraus
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Anahid
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#2

21.02.2018, 13:53

Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht, oder? :mrgreen:

Es hat keine Verbindung der Verfahren stattgefunden, sodass in jedem Verfahren die Gebühren gesondert entstehen. Es kann auch keine Verfahrensdifferenzgebühr (Nr. 3101 VV RVG) abgerechnet werden, da beide Verfahren gerichtlich anhängig waren. Da auch im Protokoll, welches den Vergleichstext enthält, beide Az. angegeben sind, würde ich jedes Verfahren getrennt abrechnen.

Verfahren A)

1,3 VG aus 1.500 €
1,2 TG aus 1.500 €
1,0 EG aus 1.500 €
PTA
MwSt

Verfahren B
1,3 VG aus 1.000 €
1,2 TG aus 1.000 €
1,0 EG aus 1.000 €
PTA
MwSt
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#3

21.02.2018, 14:40

Erst einmal danke für Deine schnelle Antwort.

Ich hatte mich an das Abrechnungsmuster im RVG-Kommentar <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> 23. Aufl. zu VV 1003, 1004 Rn 74 gehalten.
Nach dem Muster sind zwei Verfahren anhängig. Im Verfahren A wird Verfahren B miteinbezogen, eine Einigung ausgehalndelt und protokolliert. Danach fällt m. E. eine Verfahrensdifferenzgebühr auch bei gerichtlich anhängig Verfahren an.

Oder liege ich da völlig falsch?
Bin nun völlig verwirrt :nachdenk :nachdenk
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#4

21.02.2018, 14:42

Aber hier liegt ja gerade nicht der Fall vor, dass in einem Verfahren verhandelt wird und dann in einem Vergleich ein weiteres anhängiges Verfahren mitverglichen wird. Sondern hier werden 2 Verfahren terminiert und in einem Termin gleichzeitig verhandelt sowie dann ein Vergleich geschlossen. Es gibt keine Verbindung und kein "Mitverhandeln". ;)
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#5

21.02.2018, 14:51

:thx Nun ist der Groschen gefallen
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