zwei Bußgeldbescheide in einer Sache

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Svengie
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#1

19.07.2017, 09:39

Hallo Leute,

in einer einzigen Sache sind zwei Bußgeldbescheide erlassen worden. Der erste Bußgelbescheid ist erlassen worden, da die Unternehmenskarte nicht zu Beginn und am Ende des Fahrzeugeinsatzes für das Unternehmen in den Fahrtenschreiber eingegeben wurde. Der zweite Bußgeldbescheid ist erlassen worden, da u.a. Arbeitszeitnachweise nicht übersandt wurden. Bei uns läuft es über eine einzige Akte. Die Behörde hat aber zwei verschiedene Aktenzeichen.

Würdet ihr zwei Verfahren abgerechnen? Ich muss sicherlich mit 5100 ff. VV RVG abgrechnen oder?
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Anahid
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#2

19.07.2017, 09:44

Es sind 2 Verfahren. Besser wäre es gewesen, hier auch 2 Akten anzulegen. Bußgeldsachen werden nach Teil 5 des RVG abgerechnet, richtig.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Svengie
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#3

19.07.2017, 10:34

Okay, vielen Dank.

Da es zwei Verfahren sind, kann ich die Grundgebühr auch 2 x ansetzen, richtig?
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#4

19.07.2017, 12:10

Ja, richtig.
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