Hallo Leute,
in einer einzigen Sache sind zwei Bußgeldbescheide erlassen worden. Der erste Bußgelbescheid ist erlassen worden, da die Unternehmenskarte nicht zu Beginn und am Ende des Fahrzeugeinsatzes für das Unternehmen in den Fahrtenschreiber eingegeben wurde. Der zweite Bußgeldbescheid ist erlassen worden, da u.a. Arbeitszeitnachweise nicht übersandt wurden. Bei uns läuft es über eine einzige Akte. Die Behörde hat aber zwei verschiedene Aktenzeichen.
Würdet ihr zwei Verfahren abgerechnen? Ich muss sicherlich mit 5100 ff. VV RVG abgrechnen oder?
zwei Bußgeldbescheide in einer Sache
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
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Es sind 2 Verfahren. Besser wäre es gewesen, hier auch 2 Akten anzulegen. Bußgeldsachen werden nach Teil 5 des RVG abgerechnet, richtig.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.