Hallo alle zusammen. Folgende Situation:
Wir haben einen PfÜB-Auftrag gestellt. Dieser war leider erfolglos. Nun wollen wir einen GV mit einem ZV-Auftrag beauftragen. Nur wie sieht das nun mit den Rechtsanwaltskosten aus ? Wie haben den PfÜB -Auftrag mit der 3309 VV RVG abgerechnet. Das wäre beim GV Auftrag ja nun wieder der Fall. Kann man die Gebühr zwei mal abrechnen ? Oder welche Regelung gilt hier ? Vielen Dank im Voraus!
ZV Auftrag nach PfÜB Versuch
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- Anahid
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Jeder Vollstreckungsauftrag stellt einen gesonderten Auftrag dar und löst eigene Kosten aus (ausgenommen zusammenhängende Aufträge, wie z.B. Vermögensauskunft und Verhaftung oder erneute Vollstreckung bei Umzug des Schuldners).
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.