Hallo zusammen,
habe hier ZV mit PKH beantragt. GV teilt mit, dass Schuldner verzogen ist. Kann ich den ZV Auftrag per PKH schon abrechnen und erst nach erfolgter Ausführung?
Übernimmt die PKH auch die EMA-Anfrage?
ZV-Abrechnung PKH
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Der Antrag ist gestellt, also kann der auch abgerechnet werden und nein, die EMA-Kosten sind m.E. nicht über die PKH gedeckt.
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- Liesel
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Gebühren für die EMA sind ZV-Kosten und müssten von der PKH abgedeckt sein.
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Okay, also rechne ich die PKH ab, wenn mir die EMA vorliegt und dann mache ich einen neuen ZV-Auftrag. Hierfür dürfte doch dann auch die PKH noch gelten oder muss ich dann einen neuen Antrag stellen?
Liebe Grüße Strohblume
- Liesel
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Kommt auf den Wortlaut der PKH-Bewilligung an.
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Im PKH-Beschluss steht drin: "Der Gläubigerin ..... wird PKH für den GV-Auftrag vom .... mit Wirkung ab .... bewilligt."
Das heißt wohl, dass PKH nur für den bezeichneten GV-Auftrag PKH bewillig wurde? Oder sehe ich das falsch? Kann ich den Beschluss erweitern lassen ohne nochmal die ganzen Belege beizufügen und PKH neu zu beantragen?
Das heißt wohl, dass PKH nur für den bezeichneten GV-Auftrag PKH bewillig wurde? Oder sehe ich das falsch? Kann ich den Beschluss erweitern lassen ohne nochmal die ganzen Belege beizufügen und PKH neu zu beantragen?
Liebe Grüße Strohblume
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Habe jetzt die neue Anschrift des Schuldners. Kann mir jemand sagen, ob nunmehr erneut PKH beantragen muss?
Liebe Grüße Strohblume
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Ja musst du. Es wurde nur PKH für die eine ZV-Maßnahme bewilligt, so dass für die nächste Maßnahme erneut beantragt werden muss.
- Pepples
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Hmmm, die erste ZV-Maßnahme ist ja noch nicht beendet. Für den erneuten Antrag gibt es ja auch keine neuen Gebühren beim Anwalt, da es sich um die Fortsetzung des ersten Antrages handelt. Eigentlich müsste die PKH-Bewilligung weiter wirken.
Sicherheitshalber würde ich mir das aber lieber kurz bestätigen lassen vom Gericht.
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Vielen Dank
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