Wiederkehernde Leistungen RVG

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Ulili
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#1

24.02.2017, 15:47

Hallo!

Für den Gegenstandswert muss ich eine wiederkehrende Leistung berechnen. Nach meiner Kenntnis gem. § 9 ZPO.

Wir haben einmalig 15.000 Euro + Rente lebenslang 200,00 Euro.

Rechne ich das so:

15.000 + 200 x12 x3,5 -> Also 15.000 + 8.400 Euro = 23.400 Euro.

Wäre das richtig?

Vielen Dank für Eure Hilfe!!!

:thx
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#2

27.02.2017, 09:50

Nach meiner Meinung ist das § 42 GKG und damit 3 Jahre. Die Art der Berechnung wäre aber richtig.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Ulili
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#3

27.02.2017, 11:47

Danke Anahid!
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