Widerspruchsverfahren gegen EV

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Inara
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#1

17.05.2018, 10:08

Hallo erstmal alle zusammen!

Aus der Elternzeit zurück direkt wieder ein Frage.
Wir haben gegen eine EV Widerspruch eingelegt.
Im Termin haben wir das in der Abgabe der strafbewerten UE enthaltene Angebot zum Abschluss eines Vertragsstrafenverfahrens aufrecht erhalten und die Gegenseite hat das Angebot angenommen und den Eilantrag zurückgenommen.

Meine Gebühren wären insoweit

1,2 VG
0,3 Erhöhung (für weiteren Auftraggeber)
1,2 TG
AP
UST

Entsteht hier dann auch eine Einigungsgebühr ? :kopfkratz

Danke Euch schonmal vorab
Inara
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#2

28.05.2018, 22:45

Kann hier keiner helfen? Ich tendiere dazu eine Einigungsgebühr anzusetzen!?
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mücki
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#3

29.05.2018, 09:37

"1. Die Einigungsgebühr entsteht nicht, wenn der von den Beteiligten geschlossene Vertrag ausschließlich das Anerkenntnis der gesamten Forderung durch den Schuldner oder ausschließlich den Verzicht des Gläubigers auf den gesamten Anspruch beinhaltet. Wird wechselseitig anerkannt und verzichtet – Kombination von Anerkenntnis und Verzicht – kann dies dagegen die Einigungsgebühr auslösen." (BGH 10.10.06, VI ZR 280/05)

Ich sehe keine Grundlage für eine Eingigungsgebühr. Worin soll denn bei euch die Einigung bestehen?
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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