Hallo,
nun wieder eine Abrechnungsfrage-
Wir haben für unsere MAndatin Widerspruch bei der Bundesagentur für Arbeit wg.vorläufiger Berücksichtigung eines Erstattungsanspruchs eines anderen Leistungsträgers eingelegt. Dieser wurde im vollem Umfang abgeholfen. Entscheidung der Kosten: Die ihrer Mandantin im Widerspruchsverfahren entstandenen Kosten können nicht erstatten werden da sie nicht notwendig waren. Nach unserer Begündung das dies wohl nötig war wurde uns mitgeteilt, dass die entstandenen außergerichtlichen Kosten übernommen werde und um ensprechende Kostenrechnung gebeten.
Geschäftsgebühr Nr. 2302 VV RVG 300,00 €
Post- und Telekom.-pauschale Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme: 320,00 €
Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG (19,0%) 60,80 €
Summe:
Könnte man auch eine Erledigungsgebühr 1005 hinzufügen?
Widerspruchsverahren Erledigungsgebühr?
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
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- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Für den Anfall der Erledigungsgebühr brauchst Du eine besondere anwaltliche Mitwirkung.