Widerspruch gegen Mahnbescheid

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Nicole1973
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#1

14.04.2014, 12:53

Hallo, mal ne ganz blöde Frage:

Ich habe einen Widerspruch gegen einen Mahnbescheid eingelegt (dieses Formular).
Jetzt soll ich das gegenüber dem Mandanten abrechnen.

Ist das schon eine 1,3 Gebühr nach 3100 RVG?

Danke euch
Imkä93
Foren-Praktikant(in)
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#3

14.04.2014, 13:07

3307 VV RVG (für die Einlegung des Widerspruchs)
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