Widerspruch gegen Hundesteuerbescheid Streitwert

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Susi_Fröhlich
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#1

21.07.2017, 09:36

Hallo Ihr Lieben =)

wiedermal eine Frage zum Streitwert:

Wir haben für unsere Mandantin Widerspruch gegen ihren Hundesteuerbescheid eingelegt. Jetzt soll ich abrechnen. Stellt sich mir die Frage welcher Streitwert hier anzusetzen ist. :kopfkratz Ich würde ja auf wiederkehrende Leistung tippen, bin mir aber überhaupt nicht sicher :roll: Kann mir vllt. jemand helfen? Vielen Dank im Vorraus. :wink1
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Anahid
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#2

21.07.2017, 09:37

Wieso wiederkehrende Leistung? Jeder Bescheid gilt für sich. Streitwert ist die Forderung aus dem Bescheid.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Neffi
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#3

21.07.2017, 09:57

Da der Hundebesitzer ja voraussichtlich sowieso Hundesteuer zahlen muss, wärs doch die Differenz zwischen dem alten Bescheid und dem neuen, oder nicht?
Ich bin ein Niemand. Niemand ist perfekt. Ergo: Ich bin perfekt! :yeah :mrgreen:
Der Fehler sitzt meistens vor dem Gerät. :pfeif
Susi_Fröhlich
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#4

21.07.2017, 11:39

@Anahid: Hast du evtl. eine rechtliche Grundlage für mich? ;)
CeNedra
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#5

21.07.2017, 11:47

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Do ... eSupport=1

das Gericht hat hier bei einer Hundesteuer von 75€ (3 Jahre a 25€) den Streitwert auf 125€ festgesetzt und auf § 52 Abs. 3 GKG abgestellt.

das wäre der festzusetzende Betrag von 75€ nach Abs. 3 Satz 1 + 2x 25€ für zukünftige Jahre nach Abs. 3 Satz 2?

also würd ich vorliegend den aktuellen Betrag heranziehen und, da das auch offensichtliche Auswirkungen für die Zukunft hat, maximal das dreifache des aktuellen Betrages ansetzen.
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