Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Familiensache, Antrag auf Gesamtschuldnerausgleich, Wert (auch festgesetzt vom Gericht) 13.000,00 €
Es erging ein Versäumnisurteil, Einspruch wurde eingelegt. Es wurde außergerichtlich verhandelt. In einem neuen Gerichtstermin wurde dann eine Vereinbarung geschlossen in der weitere Dinge geregelt wurden. Das Gericht hat dann den Wert des Verfahrens auf bis zu 13.000,00 € und den Wert der Vereinbarung auf bis zu 80.000,00 € festgesetzt.
Ich würde jetzt aus dem Bauch raus wie folgt abrechnen:
1,3 Verfahrensgebühr nach 13.000,00 €
0,8 Verfahrensdifferenzgebühr nach 67.000,00 €
Abgleich 15 III RVG
1,2 Terminsgebühr nach 80,000,00 €
1,0 Einigungsgeübhr nach 80.000,00 €
Auslagen, Mehrwertsteuer
Ich bin mir nicht sicher ob die Abrechnung so korrekt ist, weil ja nur der Wert der Vereinbarung auf 80.000,00 festgesetzt worden ist.
Könnt ihr mir helfen?
Wert Vereinbarung höher als Wert des Verfahrens
- Adora Belle
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Ich gehe mal davon aus, dass in der Vereinbarung sowohl die anhängigen als auch die weiteren Gegenstände verglichen wurden. Die EG ist ebenfalls nach 1,0 aus gerichtlichem und 1,5 aus außergerichtlichem Wert mit anschließendem Abgleich nach §15 Abs.3 aufzuteilen.