Wert für Auskunftserfordern UH-Sache

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
renoHL
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 50
Registriert: 27.05.2010, 14:15
Beruf: RA- u. Notargehilfin
Software: Advoware

#1

10.01.2017, 12:49

Moin Leute,

meine heutige Frage dreht sich um das Thema Wert für außergerichtliche Vertretung.

Mdt ist unterhaltspflichtig (Kind).
Wir haben zunächst, da es 18 Jahre ist, Auskunft über alles mögliche angefordert (Fortgang Schule, Zukunftsaussichten, Einkommen Mutter und eigenes... -das übliche)

Später haben wir UH-Abänderungsantrag gerichtl. gestellt. Gerichtlich ist auch alles klar mit Abrechnen wie üblich..

Wie sieht es aber außergerichtlich aus, welchen Wert legt man zugrunde (Unterhaltsbetrag x 12?)

:thx
Danke für Eure Hilfe
renoHL
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17555
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

10.01.2017, 13:26

Wurde denn außergerichtlich nicht geltend gemacht, dass der Mandant jetzt weniger zu zahlen hat?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
renoHL
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 50
Registriert: 27.05.2010, 14:15
Beruf: RA- u. Notargehilfin
Software: Advoware

#3

11.01.2017, 08:20

Moin Anahid,

doch , klar, haben dann u.a. BWA des Mdt etc. an GegenRa geschicht usw.- hatte ich unter "das Übliche" für mich abgehakt - sorry

Letztendlich zahlt er lt. Gerichtsbeschluss jetzt gar keinen UH mehr.
So war es auch außergerichtl. angestrebt, es wurde kein spezieller Ermäßigungsbetrag genannt oder so; Kind sollte verzichten.
Das Kind hat aber immer weiter fleißig aus dem UH-titel vollstreckt, daher musste eine Abänderungklage her. mit o.g. Ergebnis (Es gab aber keine Vertretung im Rahmen der ZV)

LG renoHL
Zuletzt geändert von renoHL am 11.01.2017, 08:23, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#4

11.01.2017, 08:23

Dann hast du einen SW für das streitige Verfahren, welchen du auch für die außergerichtliche Tätigkeit zugrunde legst.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
renoHL
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 50
Registriert: 27.05.2010, 14:15
Beruf: RA- u. Notargehilfin
Software: Advoware

#5

11.01.2017, 08:24

OK, dann nehme ich den. Danke
Antworten