Wer zahlt was bei Kostenquotelung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Leeeeena
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#1

14.11.2017, 14:40

Klageantrag: Beklagte zu 1 und 2 als Gesamtschuldner 62.730,75 nebst Zinsen von 8 % seit dem 1.6.2011

Urteilstenor:

Beklagte zu 1 wird verurteilt an den Kläger 39.925,25 nebst Zinsen von 5 % über Basiszins seit 01.06.2011 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.


Kosten: Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten tragen der Kläger zu 68 % und die Beklagte zu 1 zu 32 %. Außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) tragen der Kläger zu 27 % und die Beklagte zu 1) zu 63 %. Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2 hat der Kläger zu tragen.

Wie hoch sind die Kosten des Beklagten zu 2?


LG und Danke
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Soenny
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#2

14.11.2017, 14:42

Ich habe mal die Überschrift geändert, sonst findet man das später nicht wieder ;) In Zukunft bitte aussagekräftige Überschriften ;)
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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#3

14.11.2017, 14:46

Hallo Lena,

bitte mach uns einen Vorschlag, wir lösen nicht einfach irgendwelche Aufgaben ;)

Gruß
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Nein, ich bin nicht böse. Ich bin nur manchmal nicht ganz nett.

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#4

14.11.2017, 15:05

Ich verstehe nicht, warum immer nur die Rede von dem Beklagten zu 1 ist. Da beide doch Gesamtschuldner sind und beide die Kosten zu tragen haben oder habe ich hier irgendwie einen Blackout und denke zu kompliziert?
tiko73

#5

14.11.2017, 15:07

Der Beklagte zu 2. scheint nicht verurteilt zu sein, also gibt es auch keine Gesamtschuldner.
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#6

14.11.2017, 15:14

Und Leeeeena: Bitte ergänze bei der Berufsbezeichnung deinen Ausbildungsberuf. ;)
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13
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#7

14.11.2017, 15:14

Gucke Dir mal das Urteil genau an: Verurteilt zu einer Zahlung ist allein der Beklagte zu 1). Das heißt, dass die Klage gegen den Beklagten zu 2) in voller Höhe erfolglos war. Die Folge: Der Kläger hat insoweit als voll Unterlegener die Kosten des Beklagten zu 2 insgesamt zu tragen. Auf den Beklagten zu 2 entfallen kopfteilig 1/2 der Gesamtkosten incl. Erhöhung auf Beklagtenseite.

Die Klage gegen den Beklagten zu 1) hat der Kläger zu 68 % verloren, daher die Quotelung.
~ Grüßle ~
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#8

14.11.2017, 15:45

Ach natürlich.. Jetzt wird es mir klar. Danke.
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#9

14.11.2017, 17:34

Muss ich in diesem Fall nun gesondert einen Kostenausgleichungsantrag Beklagten zu 1) UND eine Kostenfestsetzungsantrag für den Beklagten 2)stellen? Oder stelle ich trotzdem nur einen Antrag?
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Adora Belle
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#10

14.11.2017, 18:02

Du stellst nur einen einheitlichen Antrag. Den Rest übernimmt der festsetzende Rechtspfleger.
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