welcher Streitwert: Der Streitwert für den Rechtsstreit.....

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Lori79
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#1

28.10.2016, 12:48

Hallo Zusammen,
habe folgende Frage:
1: Instanz wurde durch Urteil beendet: Streitwert: 72.000 €
2. Instantz wurde Vergleich geschlossen: Der Streitwert für den Rechtsstreit und den Vergleich wird jeweils auf 67.000 € festgsetzt (Kosten der I. Instanz trägt der..., über die Kostenquotelung für die erste Instanz wurde auch entschieden)
Heißt es der "Rechtsstreit": dass ich für beide Instanzen den Streitwert 67.000 € nehme oder sowie im Urteil 1. Instanz 720000 € und 2. Instanz 67.000 €
Danke
Sonnenkind
...ist hier unabkömmlich !
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#2

28.10.2016, 16:31

Für beide Instanzen 67.000,00 Euro => wäre aber sowieso kein Gebührensprung
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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