Welchen Streitwert?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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BiancaB
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#1

16.11.2017, 13:38

Hallo zusammen, stehe mal wieder auf dem Schlauch:

Wir haben ein Urteil in dem auch der Streitwert festgesetzt wurde.

Der Streitwert für das Klageverfahren ist jetzt aber niedriger als der Streitwert wenn ich den Wert für die Klage und die erfolgte Klageerweiterung zusammenrechne.

Wir haben jetzt einen Kostenausgleichungsantrag gestellt mit dem SW den das Gericht festgesetzt hat. Die Gegenseite meckert nun, weil sie sagt, dass er Streitwert höher ist: Klageantrag und Klagerhöhung müssen zusammengerechnet werden.

Nehme ich jetzt den Streitwert der Streitwertfestsetzung oder rechne ich die Beträge zusammen?

Danke
sansibar
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#2

16.11.2017, 13:47

Wenn der Streitwert festgesetzt ist, musst du dich zunächst mal daran halten. Wenn er zu niedrig ist, reicht man eine Streitwertbeschwerde ein und kann nach Abänderung die Differenz noch festsetzen lassen und gegenüber der Mandantschaft abrechnen.
Grüße - sansibar
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BiancaB
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#3

16.11.2017, 13:50

Danke für die schnelle Antwort. Kann ich das irgendwo nachlesen???
sansibar
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#4

16.11.2017, 13:53

Sicherlich, aber ich weiß leider nicht wo und hab auch keine Zeit zum Nachsehen.
Grüße - sansibar
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Adora Belle
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#5

16.11.2017, 14:16

§68 GKG, §32 RVG.

Oder was genau willst Du nachlesen?
BiancaB
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#6

16.11.2017, 14:29

Wir müssen jetzt auf den SS der Gegenseite Stellung nehmen, in welchem diese sagen es ist nicht der vom Gericht für das Klageverfahren festgesetzte Streitwert für die Kostenausgleichung maßgeblich, sondern der Klagewert und die Klageerhöhung zusammen.....
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#7

16.11.2017, 14:47

Naja, dazu müsst Ihr ja eine Meinung haben.
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