Hallo zusammen,
mein Chef hatte einen außergerichtlichen Vertretungsauftrag und danach einen unbedingten Klageauftrag. Es fand auch ein Einigungsgespräch (Telefonat) statt. Wie müsste die Abrechnung dazu aussehen?
Geschäftsgebühr +
Terminsgebühr (außergerichtlich) +
0,8 Verfahrensgebühr +
Einigungsgebühr ?
Die RS vertritt die Aufassung, nur alternativ abzurechnen, also entweder
Geschäftsgebühr (erhöht) + Einigungsgebühr oder
Terminsgebühr (außergerichtlich) + Einigungsgebühr + 0,8 Verfahrensgebühr.
Vielen Dank für Eure Hilfe
Welche Gebühren entstehen ?
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 4
- Registriert: 07.03.2014, 12:46
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Advoware
- Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 6783
- Registriert: 10.08.2006, 15:09
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Advoware
- Wohnort: NRW
Fand das telefonische Einigungsgespräch vor oder nach dem unbedingten Klageauftrag statt?
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 4
- Registriert: 07.03.2014, 12:46
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Advoware
Danach
- Geniesserin
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2513
- Registriert: 07.02.2009, 17:59
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: eine Friedensstadt
Es gibt keine außergerichtliche Terminsgebühr und wenn ihr schon Klageauftrag hattet, müsste es so (in Kurzfassung) aussehen:
2300
3101
-2300 (0,65)
3104
1003
2300
3101
-2300 (0,65)
3104
1003
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 4
- Registriert: 07.03.2014, 12:46
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Advoware
Sorry, mit der Terminsgebühr meinte ich auch die 3104 Vorb. 3 Abs. 3 VV RVG.
Danke für die Antwort
Danke für die Antwort