weitere ZV aus "alter" Akte, jetzt neue Gebühren?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
SSchall
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#1

04.12.2013, 13:32

Hallo,

wir haben hier eine alte Akte aus 2008. Ich soll jetzt weiter vollstrecken. Bleibt es dann bei den alten Gebühren oder rechne ich jetzt - da der Auftrag nach dem 01.08.2013 liegt - nach neuen Gebühren dafür ab?
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Kasimir1603
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#2

04.12.2013, 13:33

neuer auftrag, neue Gebühren nach neuem Recht
Ciao Kasi

Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)





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#3

04.12.2013, 13:34

Neue Gebühren. Jede Vollstreckungstätigkeit stellt für sich genommen einen neuen Auftrag dar, es sei denn sie hängt mit einer alten zusammen (wie z.B. Verhaftungsauftrag und Antrag auf Abgabe der VA, wobei für den Verhaftungsauftrag in dem Fall ja auch keine neuen Gebühren entstehen).
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#4

04.12.2013, 13:35

Abnahme Vermögensauskunft sind doch jetzt 2.000 Euro, gell?
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#5

04.12.2013, 13:35

Jep.
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#6

04.12.2013, 13:35

SSchall hat geschrieben:Abnahme Vermögensauskunft sind doch jetzt 2.000 Euro, gell?
Ja
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#7

04.12.2013, 13:35

:thx
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#8

23.01.2014, 17:43

Hallo Zusammen,

möchte für geleistete Tätigkeit in der Strafvollstreckung Gebühren abrechnen. Die Akte wurde vor der Gebührenänderung angelegt. Jetzt sollen die neuen, höheren Gebühren abgerechnet werden, die das Gericht auch anerkennt. RAM zeigt aber nur die alten Gebühren an. Muss ich die Akte jetzt neu anlegen oder gibt es noch eine andere Möglichkeit. Es wurde in der angelegten Akte auch bereits Vorschusszahlungen gebucht.

Vielen Dank Euch schon mal !
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#9

23.01.2014, 17:50

Die Gebührentabelle kann geändert werden (unterhalb der Leistungszeit).
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#10

23.01.2014, 17:51

Du müsstest eigentlich ganz am Anfang der Rechnung oben über einen Button auswählen können, welche Gebührentabelle du nehmen willst. Kann aber durchaus sein, dass das nicht geht (um dich vor Fehlern zu schützen......). Dann müsstest du die Aktenanlage auf ein DAtum ab dem 01.08.13 ändern können. Falls das auch nicht geht, bin ich am Ende meines Lateins, aber eine Neuanlage würde ja absolutes Buchungschaos verursachen....
Grüße - sansibar
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