Wann ist es ein Kombiauftrag?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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ManuTob
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#1

30.06.2014, 11:49

Hallo,

mir stellt sich folgende Frage: Wann handelt es sich um einen Kombiauftrag?

Im Prinzip müsste es sich fast immer um einen Kombiauftrag handeln, wenn alles mögliche angekreuzt wird, oder?

Ich hab hier z. B. eine Akte, da habe ich folgendes angekreuzt:

- Pfändung körperlicher Sachen
- Taschenpfändung
- Pfändung nach Abnahme der VA ...
- Verwertung körperlicher Sachen ...
- Vorpfändung
- Bitte um Übersendung eines Protokolls
- Bitte um Übersendung eines Gesamtprotokolls
- Übersendung letzte VA, wenn nicht älter als 3 Monate
- Abnahme der VA nach § 807 ZPO
- Abnahme der VA nach § 802c ZPO
- weitere Aufträge (Ersuchen an das Bundesamt für Steuern, Erhebung der Fahrzeug- und Halterdaten)
- Haftbefehl, falls der Schuldner dem Termin fern bleibt ...
- Ermittlung des Aufenthaltsortes des Schuldners
- Einholung von Auskünften Dritter
- Zahlungsfristen, Teilleistungen

GVZ war dort, hat ein Vollstreckungsprotokoll (mit Vermerk Kombiauftrag, erfolgloser Pfändungsversuch) mit dem Hinweis übersandt, dass der Schuldner die EV am 10.09.2012 bereits abgegeben hat.

Was kann ich nun für unseren umfangreichen Auftrag berechnen? 2 x 0,3 VG?
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Liesel
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#2

30.06.2014, 11:56

Ja.
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#3

30.06.2014, 12:55

Sobald Du mehr als einen Antrag stellst hast Du nen Kombiauftrag.

Und 2 x 0,3 ist richtig. 1x ZV-Auftrag, 1x eV-Auftrag.

Haftbefehl gibt nichts. :wink1
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ManuTob
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#4

30.06.2014, 13:08

:thx :thx :thx
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#5

30.06.2014, 13:12

Sobald Du mehr als einen Antrag stellst hast Du nen Kombiauftrag.
Ist das sicher? Mir hat ein GVZ gesagt, der alte klassische Kombi-Auftrag ist jetzt der 807 :nachdenk
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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#6

01.07.2014, 10:19

ZV-Auftrag + eV-Auftrag = Kombiauftrag

So meine ich das. Hab auch nur sowas im Kopf. Mh.
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#7

23.01.2017, 11:30

Hallo Zusammen,
wann würdet Ihr einen Kombiauftrag machen und wann einen Antrag VA?
Danke
Sonnenkind
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#8

23.01.2017, 11:47

Wenn bei mir ein Gläubiger schon sagt, beim Schuldner wird nicht viel zu holen sein, dann lass ich sofort das Vermögensverzeichnis abgeben.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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