Vorschussrechnung - Streitwert

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Cera1909
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#1

20.11.2017, 09:57

Hallo zusammen, ich bins mal wieder,

Ich soll eine Vorschussrechnung für unseren Mandanten erstellen. Jetzt stellt sich die Frage nahc dem Streitwert.

Wir sind Beklagte, Forderung der Gegenseite beläuft sich auf 600 € (Kosten Notar). In der Klageerwiderung beatnragen wir die Klage abzuweisen und erklären die Aufrechnung bis zur Höhe der Klageforderung. Unsere Forderung knapp 3000 € aus Entgelt für Dienstleistungen unseres Mdt. Es wird unsererseits keine Widerklage erhoben.

Wie berechnet sich jetzt der Streitwert? (Nach Möglichkeit mit Rechtsgrundlage)
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AliceImWunderland
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#2

20.11.2017, 10:33

Sofern es sich nicht um eine Hilfsaufrechnung, sondern um eine Primäraufrechnung handelt (also wenn die Parteien sich nur darüber streiten, ob die Klageforderung durch die Aufrechnung erloschen ist oder nicht), verbleibt es bei dem Klagestreitwert von 600,00 Euro. Die Primäraufrechnung ist in § 45 III GKG nicht erwähnt und wird daher nicht streitwerterhöhend.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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