vorgerichtliche Rechtsanwalskosten

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Neffi
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#11

21.07.2017, 10:25

ich lerne echt gerne immer was neues, daher kommt für mich die Frage auf:

MarenW hat geschrieben, das in der Klage vorgerichtliche Kosten € 394,49 geltend gemacht hat und € 236,69 gezahlt wurden. Daher wurde nur noch im Urteil € 157,80 zugesprochen.

müsste zur "Erfüllung" von § 15 (2) RVG nicht aus der gesamten hälftigen netto Geschäftsgebühr angerechnet werden?
(wobei ich die mit den oben genannten Zahlen 394,49 brutto ->331,50 netto -> minus 20 € p+T -> 311,50 Geschäftsgebühr in meinem RVG nicht finde, sind da evtl noch andere Kosten dabe? 10 € EMA oder so?)
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#12

21.07.2017, 12:04

Neffi, den Hinweis, dass nur noch 157,80 € eingeklagt wurden, weil die Gegenseite einen Teil gezahlt hat, habe ich total übersehen. :oops:

Natürlich muss dann die GG komplett angerechnet werden . Wie man allerdings auf vorgerichtliche Kosten von 349,49 € kommt, weiß ich auchc nicht. Die ergeben sich auch aus meiner Tabele nicht.
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Neffi
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#13

21.07.2017, 16:57

aaahh puuuuhhh.... ich dachte schon, dass ich die letzten Monate lauter KfAs mit zu hoher Anrechnung geschrieben hab *steinrunterfall*

:D
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#14

21.07.2017, 18:05

Nee alles gut. Ich hatte mir nur leider den zweiten Post ehrlich gesagt nicht durchgelesen. Im Ausgangsthread stand nichts von einer teilweisen Zahlung und meine Frage wurde, wie ich an der Antwort von Sonnenkind gesehen habe, nicht beantwortet. Dass Maren mit dem zweiten Post den kompletten Sachverhalt umwirft, hab ich leider nicht gesehen. :-?
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MarenW
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#15

24.07.2017, 11:03

Hallo alle, die vorgerichtlichen Kosten war viel Höher, es wurde vor Klageeinreichung schon ein Teil gezahlt und wir haben quasi nur das eingeklagt was noch offen stand.

Sry, wenn ich hier alle mit meinem Sachverhalt verwirrt habe.

Trotzdem Danke! :)
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#16

28.02.2019, 08:55

Hallo Zusammen,

hab mir den obigen Beitrag durchgelesen, jetzt bin ich noch verwirrter als vorher, deshalb meine Frage:

Wir haben Klage (Verkehrsunfallsache) eingereicht über 3.414,90 (Restbetrag, ursprüngl. waren es 5.736,37 €) und 571,44 € außergerichtliche GG (komplett, außergerichtlich wurde hierauf nix bezahlt). Im Laufe des Verfahrens hat die Beklagte dann weitere Zahlung geleistet (546,71 € auf HF und 334,75 € auf GG) und es ging letzten Endes nur noch um eine Forderung von 2.868,19 und restliche GG über 236,69 €. Zugesprochen wurden uns jetzt im Urteil 157,79 € an außergerichtlichen RA-Kosten. In welcher Höhe muss ich denn jetzt die GG anrechnen? Die hälftige rausgerechnete GG aus den 157,79 € oder die hälftige rausgerechnete GG aus 334,75 € + 157,79 €?

Bei solchen Sachen, hab ich da immer so meine Probleme.

Vielen Dank für Eure Hilfe!
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:frauenpower
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#17

28.02.2019, 09:40

Du musst die hälftige ausgerechnete GG aus 492,54 € anrechnen. Entspricht der 1,3 GG bei einem Streitwert bis 5.000,00 € + PTA + MwSt und damit sind 196,95 € anzurechnen.
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#18

28.02.2019, 10:02

Vielen Dank Anahid! Die Anrechnung der GG verwirrt mich ab und an, selbst nach so langer Zeit noch.
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