Vorgerichtliche Geschäftsgebühr anrechnen oder nicht?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Mel Kunterbunt
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#11

13.04.2017, 09:08

Also ich hätte gegenüber dem Mandanten trotzdem komplett noch einmal das ganze Verfahren abgerechnet und dabei die Zahlungen der Gegenseite mit berücksichtigt. :/

Also so:

Geschäftsgebühr §§ 13, 14 RVG, Nr. 2300 VV RVG 1,3 327,60 €
Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3305 VV RVG 1,0 252,00 €
Anrechnung gem. Vorbem. 3 IV VV RVG 0,65 -163,80 €
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 20,00 € bleibt bestehen -
Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 1,3 327,60 €
Anrechnung gem. Nr. 3305 Satz 2 VV RVG 1,0 -252,00 €
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 20,00 € bleibt bestehen. -
Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG 1,2 302,40 €
Zwischensumme der Gebührenpositionen 793,80 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 60,00 €
Zwischensumme netto 853,80 €
19 % Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG 162,22 €
Gerichtskosten
abzgl. geleisteter Zahlungen
zu zahlender Betrag
Möppelchen
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#12

13.04.2017, 09:19

Der Gedanke kam mir zwar gestern auch schon, aber da momentan niemand da ist, den ich fragen kann oder der/die sich damit auskennt, habe ich es erstmal so versucht. Aber nun werde ich meine Rechnung entsprechend abändern!

Danke für die Hilfe

:thx
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Mel Kunterbunt
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#13

13.04.2017, 09:26

Ich weiß zwar nicht wie ihr das handhabt, aber so machen wir das hier immer... Ist finde ich auch übersichtlicher, wenn man sieht, was alles angefallen und auch schon bereits bezahlt wurde... :)
Und GK für MB und streitiges Verfahren nicht vergessen ;)
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#14

13.04.2017, 09:36

GK für MB habe ich berücksichtigt!
Lt. Akte wurden GK für streitiges Verfahren direkt vom Mandanten zur Anweisung gebracht. Nach Abschluss des Verfahrens kam ne GK-Erstattung.
Gehe ich jetzt richtig, wenn ich nur noch die Erstattung berücksichtige oder muss ich die GK für die Anspruchsbegründung, die Mandant direkt gezahlt hat, auch berücksichtigen :kopfkratz ???
SORRY, aber ich will es nur richtig machen!
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Mel Kunterbunt
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#15

13.04.2017, 09:40

Hat euer Mandant bereits eine andere Rechnung in dem Verfahren von euch bekommen (Vorschussrechnung etc...) oder hat er bislang nur die Gerichtskosten verauslagt?
Möppelchen
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#16

13.04.2017, 09:44

Bislang hat er noch keine Rechnung erhalten, so dass er nur die GK vorverauslagt hat.
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Mel Kunterbunt
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#17

13.04.2017, 09:50

ok... Dann würde ich es so machen

GK 500,00 €
abzgl. bereits gezahlter -500,00 €
abzgl. Rückerstattung LJK -100,00 €
abzgl. Zahlung GS
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#18

13.04.2017, 09:51

Du kannst die GK auch komplett weglassen und berücksichtigst nur die Erstattung.. Ist Geschmackssache :)
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