Ich brauche mal wieder Eure Hilfe. Habe seit mind. 10 Jahren keine Verwaltungsrechtssachen mehr abgerechnet.
Habe ein Widerspruchsverfahren (früher 2401), was ist das jetzt?
Die Gebühren im Klageverfahren sind ja normal 3100 etc.
Anrechnung muß wohl auch weiterhin erfolgen, oder?
Ich bin total überfragt
Verwaltungsverfahren
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Hallo Ihr lieben
ich habe da auch mal eine Frage und zwar :
- wir waren außergerichtlich tätig,
- es gab einen Termin
- widerspruch wurde eingelegt und
-Klage wurde eingereicht
was kann ich abrechnen und vorallem nach welchen vv Nummern? - Stattgefunden hat das ganze später beim Verwaltungsgericht.
LG
ich habe da auch mal eine Frage und zwar :
- wir waren außergerichtlich tätig,
- es gab einen Termin
- widerspruch wurde eingelegt und
-Klage wurde eingereicht
was kann ich abrechnen und vorallem nach welchen vv Nummern? - Stattgefunden hat das ganze später beim Verwaltungsgericht.
LG
- Anahid
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Hier wird von jedem verlangt, dass er bitte selbst einen Abrechnungsvorschlag macht, damit darüber diskutiert werden kann. Dies halte ich für umso wichtiger bei Dir, da Du Auszubildende bist und ja schließlich auch was lernen sollst.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- Liesel
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Was war das für ein Termin?
Bitte keine 0,65 VerfG abrechnen. Die VerfG beträgt 1,3 abzüglich Anrechnung GeschG.
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- Anahid
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Wenn vorgerichtlich (nicht außergerichtlich) ein Termin stattgefunden hat, dann könnte hier überlegt werden, ob die GG nicht zu erhöhen ist, wenn Dein Chef an dem Termin teilgenommen hat.
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