Verwaltungsverfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
pidellal
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 693
Registriert: 09.02.2007, 13:54
Beruf: RA-Fachangestellte
Wohnort: Tönisvorst

#1

09.03.2017, 15:56

Ich brauche mal wieder Eure Hilfe. Habe seit mind. 10 Jahren keine Verwaltungsrechtssachen mehr abgerechnet.

Habe ein Widerspruchsverfahren (früher 2401), was ist das jetzt?
Die Gebühren im Klageverfahren sind ja normal 3100 etc.
Anrechnung muß wohl auch weiterhin erfolgen, oder?
Ich bin total überfragt
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17576
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

09.03.2017, 20:26

Ganz normal 2300 VV RVG.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
pidellal
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 693
Registriert: 09.02.2007, 13:54
Beruf: RA-Fachangestellte
Wohnort: Tönisvorst

#3

10.03.2017, 08:56

Super. danke. War unsicher ob 2300 oder 2302 evtl. Schönes Wochenende :thx
azubi2017
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 8
Registriert: 19.06.2017, 11:55
Beruf: Auszubildende Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: WinRa

#4

19.06.2017, 12:09

Hallo Ihr lieben :)

ich habe da auch mal eine Frage und zwar :

- wir waren außergerichtlich tätig,
- es gab einen Termin
- widerspruch wurde eingelegt und
-Klage wurde eingereicht

was kann ich abrechnen und vorallem nach welchen vv Nummern? - Stattgefunden hat das ganze später beim Verwaltungsgericht.

LG
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17576
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#5

19.06.2017, 13:07

Hier wird von jedem verlangt, dass er bitte selbst einen Abrechnungsvorschlag macht, damit darüber diskutiert werden kann. Dies halte ich für umso wichtiger bei Dir, da Du Auszubildende bist und ja schließlich auch was lernen sollst.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
azubi2017
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 8
Registriert: 19.06.2017, 11:55
Beruf: Auszubildende Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: WinRa

#6

19.06.2017, 14:07

Huch ... okay das wusste ich nun nicht ....

also ich dachte an die 1,32300 vv rvg
azubi2017
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 8
Registriert: 19.06.2017, 11:55
Beruf: Auszubildende Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: WinRa

#7

19.06.2017, 14:08

Huch ... okay das wusste ich nun nicht ....

also ich dachte an die 1,3 2300 vv rvg; 0,65 Nr.3100 vv RVG; PTE und MwSt
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#8

19.06.2017, 14:46

Was war das für ein Termin?

Bitte keine 0,65 VerfG abrechnen. Die VerfG beträgt 1,3 abzüglich Anrechnung GeschG.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
azubi2017
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 8
Registriert: 19.06.2017, 11:55
Beruf: Auszubildende Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: WinRa

#9

19.06.2017, 15:08

Es war eine Inspektion unserer Mandantin

Okay... das ist schon mal gut zu wissen :)
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17576
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#10

19.06.2017, 15:44

Wenn vorgerichtlich (nicht außergerichtlich) ein Termin stattgefunden hat, dann könnte hier überlegt werden, ob die GG nicht zu erhöhen ist, wenn Dein Chef an dem Termin teilgenommen hat.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Antworten