Verwaltungsverfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
azubi2017
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#11

19.06.2017, 15:49

Okay Danke :)

Aber eine TG könnten wir dafür nicht abrechnen oder? sondern dann einfach nur die GG erhöhen.... aber auf was? - Normal sind ja die 1,3.. Oh Gott.. fragen über fragen ...
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Anahid
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#12

19.06.2017, 16:02

Es gibt im Teil 2 des RVG keine TG. ;)

Die Erhöhung kann auf mindestens eine 1,5 GG vorgenommen werden. Viele erhöhen auch auf eine 2,0. Das liegt im Ermessen des Rechtsanwalts, der natürlich abwägen muss, wieviel Zeitaufwand usw. wegen der Terminswahrnehmung angefallen ist.
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azubi2017
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#13

19.06.2017, 16:06

Super vielen lieben Dank !!
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