Okay Danke
Aber eine TG könnten wir dafür nicht abrechnen oder? sondern dann einfach nur die GG erhöhen.... aber auf was? - Normal sind ja die 1,3.. Oh Gott.. fragen über fragen ...
Verwaltungsverfahren
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17571
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Es gibt im Teil 2 des RVG keine TG.
Die Erhöhung kann auf mindestens eine 1,5 GG vorgenommen werden. Viele erhöhen auch auf eine 2,0. Das liegt im Ermessen des Rechtsanwalts, der natürlich abwägen muss, wieviel Zeitaufwand usw. wegen der Terminswahrnehmung angefallen ist.
Die Erhöhung kann auf mindestens eine 1,5 GG vorgenommen werden. Viele erhöhen auch auf eine 2,0. Das liegt im Ermessen des Rechtsanwalts, der natürlich abwägen muss, wieviel Zeitaufwand usw. wegen der Terminswahrnehmung angefallen ist.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.