verwaltungsrechtliche Abrechnung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Walle
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#1

15.08.2018, 10:27

Hallo,

ich habe eine verwaltungsrechtliche Akte, die ich abrechnen soll. Leider kenne ich mich im Verwaltungsrecht so gar nicht aus. Kurzfassung der Akte:

• Vertretungsanzeige gegenüber der Behörde
• Widerspruch gegen Bescheid mit Antrag die aufschiebende Wirkung des Widerspruches wiederherzustellen.
• Antrag auf aufschiebende Wirkung wurde von der Behörde abgelehnt.
• Beim Verwaltungsgericht Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung
• Zurückweisung des Antrages durch Beschluss
• Beschwerde gegen Beschluss eingelegt
• Ablehnender Beschluss des Oberverwaltungsgerichts.

Ich habe versucht mich schlau zu lesen. Ich würde wie folgt abrechnen:

Antragsverfahren
1,3 GG Nr. 2300
Auslagen

Rechtsbehelfsverfahren
1,3 GG Nr. 2300
Abzgl. 0,65 GG 2300
Auslagen

Antrag auf aufschiebende Wirkung
1,3 VG Nr. 3100
Auslagen

Hier bin ich mir nicht sicher, ob ich die Beschwerde gesondert abrechne (und wenn ja wie?) und ob eine Anrechnung der GG stattfindet. Kann mir jemand helfen? Einen Tipp geben? :sad:

Lieben Dank vorab.
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