Streitwertbeschluß lautet wie folgt: Der SW wird für den Rechtsstreit auf 1.750,00 und für den Vergleich auf 3.250,00 € festgesetzt. Muß ich für die Einigungsgebühr jetzt beide SW addieren?
Ich bin ratlos und hab irwie auch nicht das richtige gefunden. Danke schonmal vorab.
Verschiedene Streitwerte
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Die Einigungsgebühr entsteht für den Vergleich, damit kann max. der festgesetzte Wert für den Vergleich für die Einigungsgebühr berechnet werden.
Der Beschluss klingt nach einem Mehrvergleich, wurde sich auch über nicht rechtshängige Sachen verglichen?
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im Vergleich steht überhaupt kein Betrag sondern nur das etwas gemacht werden muss. Deswegen wußt ich ja nicht wo ich noch schauen soll. also die Einigungsgebühr nur über die € 3250,00?
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Steht im Vergleich denn mehr als in der Klage, lassen sich dadurch nicht rechtshängige Ansprüche erklären? Oder das Protokoll des Termins.
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Ich denke auch, dass es sich um einen Mehrvergleich handeln muss.Geniesserin hat geschrieben:Die Einigungsgebühr entsteht für den Vergleich, damit kann max. der festgesetzte Wert für den Vergleich für die Einigungsgebühr berechnet werden.
Der Beschluss klingt nach einem Mehrvergleich, wurde sich auch über nicht rechtshängige Sachen verglichen?
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Also ich würde jetzt mal davon ausgehen, dass sowohl anhängige, als auch nicht anhängige Ansprüche verglichen wurden. Wenn dem so ist, dann würde ich wie folgt abrechnen:
1,3 VG aus 1750
0,8 VG aus 1500
1,0 EG aus 1750
1,5 EG aus 1500
§ 15 RVG beachten - fertig
TG musst Du wissen.
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0,8 VG aus 1500
1,0 EG aus 1750
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Nicht zwingend.DeniseK hat geschrieben:TG wäre ja der Gesamtbetrag
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nachdem im Vergleich nichts dergleichen drinsteht außer eine Tätigkeit ist es für mich schwierig von dem her da ich bei RS ja abrechnen muß würden die sich zwangsläufig beschweren. Bloß bevor ich da jetzt noch 2 Std. dran sitze versuch ich mein Glück einfach.
DAnke auf jeden Fall für die Hilfen
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