Verkehrsstrafanzeige - dann Abgabe RP (RVG)

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Ulili
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#1

26.05.2017, 16:22

Hallo,

könnt ihr mir bei einer Abrechnung helfen?

Es erfolgte gegen unseren Mandanten vom Hauptzollamt eine Verkehrsunfallanzeige (durch die Polizei).

Später wurde das Verfahrenen an den RP abgegeben.

Unsere Tätigkeit: Stellungnahme an das Hauptzollamt - Mitteilung Abgabe an den RP von dort - Akte da beantragt - eingestellt.

Ich würde abrechnen:

4100
4104
7002
5100
7002
AVP
ZW
7008
Summe

Herzlichen Dank für Eure Rückmeldung :thx
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Anahid
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#2

29.05.2017, 09:32

Was ist der RP? :oops:
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Little Wombat
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#3

29.05.2017, 14:14

Anahid hat geschrieben:Was ist der RP? :oops:
Der Regierungsprädident :kopfkratz
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Ulili
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#4

31.05.2017, 13:10

Ja, Regierungspräsidium :)
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#5

31.05.2017, 13:43

Okay, danke.

Meines Erachtens erhältst Du die Grundgebühr für das Bußgeldverfahren nicht. Ist die Grundgebühr bereits im Strafverfahren geltend gemacht worden, kann diese nicht für das Bußgeldverfahren aus dem selben Sachverhalt nochmals gefordert werden.
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#6

31.05.2017, 15:35

Es dürfte noch die Einstellungsgebühr fehlen.

Aber irgendwie komme ich mit dem Sachverhalt nicht klar. Kann es auch sein, dass hier nur ein OWi-Verfahren - und kein Strafverfahren - geführt wurde.

Anzeige durch Hauptzollamt bei einer Verkehrsunfallsache?
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