Vergütungsrechnung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Krümelwissen
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#1

19.02.2017, 14:43

Hallo zusammen :)

undzwar geht es darum, dass ein RA aufgrund eines Büroversehens nicht zum Gerichtstermin erscheint und der anderen RA Antrag auf Versäumnisurteil stellt. Der Anwalt der nicht erscheint erhält bei der Abrechnung keine Terminsgebühr - der Anwalt der erscheint bekommt eine 0,8 Terminsgebühr, oder irre ich mich? :kopfkratz
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Laska
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#2

19.02.2017, 15:19

Liebe Grüße

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Krümelwissen
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#3

19.02.2017, 17:33

hab vergessen dazu zu schreib, dass es sich um Revision handelt also nach Paragraph 3211 vv rvg ist es dann 0,8 und der andere anwalt hat keine Terminsgebühr
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