Vergütungsfestsetzung gegen den HBV?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
Eilinchen
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 14
Registriert: 07.02.2018, 16:19
Beruf: ReNo
Software: RA-Micro

#1

24.04.2018, 16:06

Hallo zusammen,

wir haben einen Termin in Untervollmacht wahrgenommen und diesen bereits mit dem HBV abgerechnet. Nun wird nicht gezahlt. Gegen wen wird der Vergütungsfestsetzungsantrag gestellt? Mein Chef meint gegen den Mandanten. Allerdings hat uns dieser ja nicht beauftragt, sondern der HBV oder sehe ich das falsch? Vielleicht habe ich nur einen Denkfehler, aber ich würde den Antrag nun gegen den Hauptbevollmächtigten stellen.

Aus der Untervollmacht geht nicht hervor, dass der HBV uns im Namen und Auftrag seiner Mandantschaft beauftragt.

Vielen Dank schon einmal für die Hilfe.
Pitt
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3278
Registriert: 12.07.2012, 10:15
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#2

24.04.2018, 16:21

Zunächst wäre der Auftraggeber zu klären und wem die Rechnung erteilt worden ist. Meiner Meinung nach kann ein Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG nur zwischen dem Auftraggeber und dem Rechtsanwalt stattfinden, wobei "Auftraggeber" für mich den Mandanten/die Partei des Rechtsstreits meint. Wenn tatsächlich eine Beauftragung durch den Hauptbevollmächtigten im eigenen Namen erfolgt ist und auch ihm gegenüber eine Rechnung erteilt wurde, dann wäre meiner Meinung nach so ein Gebührenanspruch im Wege der Honorarklage bzw. des Mahnbescheides gegen den zahlungsunwilligen Kollegen geltend zu machen und keine Vergütungsfestsetzung nach § 11 RVG möglich. Wie gesagt, man müsste zunächst mal klären, wer hier tatsächlich den Auftrag erteilt hat. Hat der Hauptbevollmächtigte die Untervollmacht im Namen des Mandanten erteilt, dann stünde Euch ein Antragsrecht gem. § 11 RVG gegen den Mandanten zu. Das ist mein Kenntnisstand.
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14391
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#3

24.04.2018, 16:25

Sehe ich ganz genau so.
Antworten