Vergütung Zeugenbeistand - Strafsache

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Krumbelholz
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#1

16.07.2018, 10:40

Liebes Forum,

ich komme mit einer Abrechnungssache auf euch zu, die uns hier in der Kanzlei ein wenig frustriert. Folgende Situation: Chefin war als Zeugenbeiständin bestellt für einen Zeugen, insgesamt gab es 4 Termine in denen er über mehrere Stunden ausgesagt hat. Sie hat ihn aufwendig beraten und auf den Prozess vorbereiten müssen, das ganze Verfahren war auch ein großes bisschen umfangreicher.

Jetzt wollten wir abrechnen und haben ganz normale Pflichtverteidigergebühren abgerechnet. Die 4301 Ziff. 4 VV RVG haben wir nicht abrechnen wollen, weil 200€ für 4 Termine mehr als dürftig erscheinen.

Die Rechtspflegerin hat unsere 3000€ Rechnung aber auf eben diese 200€ abgeschmolzen, als Begründung mehrere Urteile von 2008-2012. Nun wurde aber das RVG 2013 reformiert.. gibt es für uns eine Möglichkeit doch noch auf die "volle" Vergütung zu bestehen? :kopfkratz


Liebe Grüße

Alexander
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Adora Belle
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#2

18.07.2018, 09:41

Wenn die obergerichtliche Rechtsprechung in Eurem Beritt das so durchwinkt, dann ist da nichts zu machen. Laut KG zb wird auch nur die Einzeltätigkeit vergütet.
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