Vergütung RA - Beratung, außergerichtlich, gerichtlich

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
janina1907
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 9
Registriert: 15.07.2015, 15:05
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Advoware

#1

22.05.2018, 13:32

Hallo :wink1
Ich hoffe mir kann jemand bei folgender Kostenrechnung behilflich sein:
Wir haben einen Mandanten beraten zwecks einer Forderung über 12.000 EUR. Der RA hat eine Gebührenvereinbarung abgeschlossen; die Gebühr beträgt 2,0 aus der Tabelle (§13; Wert: 12.000 €). Nach der Beratung ist Schriftwechsel mit dem gegnerischen RA erfolgt. Danach haben wir den Auftrag zur Klageeinreichung über 7.000 € erhalten (ist auch erfolgt) und es ist mündlich verhandelt worden: Es soll nun abschließend eine Rechnung an den Mandant gestellt werden bzw. will der RA sehen, was er verdient hat..
Kann mir hierbei jemand behilflich sein?
Ich dankee :thx
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14391
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#2

22.05.2018, 13:34

Klar. Aber wie sieht es denn erstmal mit einem eigenen Vorschlag aus?

Erste Frage meinerseits: Wurde die Anrechnung der Beratungsvergütung in der Vereinbarung ausgeschlossen?
janina1907
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 9
Registriert: 15.07.2015, 15:05
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Advoware

#3

22.05.2018, 13:40

Danke für die schnell Antwort:
Die Anrechnung wurde nicht ausgeschlossen..
Meine Kollegin hat die vorherigen Kostenrechnungen erstellt, bis jetzt hat sie abgerechnet:
Eine Beratungsgebühr von 190,00 €
und die 2300 VV RVG (2,0) aus dem Wert 12.000
Wobei ich mir da nicht sicher bin, ob das richtig berechnet wurde..
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14391
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#4

22.05.2018, 14:07

Wofür wurde die Vergütungsvereinbarung geschlossen? Es klang im Ausgangsbeitrag so, als wäre es die Gebührenvereinbarung für die Beratung. Wenn da die Vertretung umfasst sein soll, dann stellt sich wiederum die Frage, ob irgendwelche Anrechnung ausgeschlossen wurden.

Ohne den vollständigen Inhalt der Vereinbarung zu kennen, kommt man hier nicht weiter.
janina1907
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 9
Registriert: 15.07.2015, 15:05
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Advoware

#5

22.05.2018, 14:54

Es ist lediglich nur eine 2,0 aus der Tabelle zu § 13 RVG vereinbart worden; über Beratung oder Anrechnungen befindet sich gar nichts in der Vereinbarung.
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14391
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#6

22.05.2018, 15:07

Dann ist die Beratung vollständig auf die GG anzurechnen, und diese wiederum mit dem Faktor 0,75 aus dem Verfahrenswert auf die VG.
janina1907
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 9
Registriert: 15.07.2015, 15:05
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Advoware

#7

22.05.2018, 15:12

Super, vielen lieben Dank :)
Antworten