Vergleich übersteigt Verfahrenswert um 1500,00

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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grete
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#1

20.11.2017, 16:41

Hallo Ihr Lieben,

könnt Ihr noch einmal schauen ob ich alles richtig gemacht habe. Ich glaube heute an mich. :augenreib
Verfahren wurde für Klage auf 8.280 und Widerklage auf 729,23 festgesetzt. Der Wert des Vergleichs übersteigt den Streitwert um 1500,00

1,3 Verfahrensgebühr (Wert: 9.009,30 Euro) 725,40 Euro
0,8 Verfahrensgebühr (Wert: 1.500,00 Euro) 92,00 Euro
Angleich gem. § 15 III RVG -32,20 Euro
1,2 Terminsgebühr (Wert: 10.509,23 Euro) 724,80 Euro
1,0 Einigungsgebühr (Wert: 9.009,30 Euro) 558,00 Euro
1,5 Einigungsgebühr (Wert: 1.500,00 Euro) 172,50 Euro
Angleich gem. § 15 III RVG 0,00 Euro

:panik
Bina87
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#2

20.11.2017, 17:00

Die Gebühren an sich sind richtig angesetzt. Die Gebührenwerte habe ich jetzt nicht überprüft. Bei der Terminsgebühr dürfte der Wert 10.509,30 sein, aber ansonsten sieht das gut aus
142
grete
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#3

22.11.2017, 08:37

:thx
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