Vergleich mit verschiedenen Streitwerten

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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DeniseK
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#1

23.05.2017, 13:12

Hallo,

ich hab ein kleines Problem. ich hab einen gerichtlichen Vergleich in dem beim Streitwert steht: der SW wird bis zum 23.05.2016 auf unter 500,00 € und ab dem 24.05.2016 auf 850,00 € festgesetzt. ein überschießender Vergleichswert bestht nicht.

mit welchem Wert rechne ich jetzt ab? die 500,00 € betrafen den Wert des Herausgabegegenstands und die 850,00 € die geforderte Zahlung lt. Klage.

muß ich jetzt die 3100 und 3104 mit den 500,00 € abrechnen oder komplett mit 1.350,00€


ich bin vollkommen verwirrt, ich hasse solche Festsetzungen :-(
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AliceImWunderland
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#2

23.05.2017, 13:20

Die Verfahrensgebühr hat einen GW von 850,00 Euro.
Bei der Terminsgebühr und der Vergleichsgebühr muss man schauen, zu welchem Zeitpunkt diese Gebühren entstanden sind. Wenn der Termin nach dem 23.05. stattgefunden hat, dann gilt ebenfalls ein GW von 850,00 Euro, das selbe gilt für die Vergleichsgebühr. Ansonsten gilt für diese beiden Gebühren ein GW nach 500,00 Euro.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
DeniseK
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#3

23.05.2017, 13:23

Termin und Vergleich waren in diesem Jahr.

Vielen herzlichen Dank
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