Vergleich im Mahnverfahren ohne Beauftragung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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CeNedra
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#1

20.09.2017, 17:04

Huhu,

wir haben auftragsgemäß außergerichtlich mit der Gegenseite verhandelt.

Die Gegenseite hat während der Verhandlungen Mahnbescheid beantragt, MDT hat selbst widersprochen. Wir sind für das Mahnbescheidsverfahren nicht beauftragt.

Jetzt hab ich der Gegenseite ein Vergleichsangebot aus den Rippen geleiert. :pfeif

Fällt dafür jetzt eine 1,5 EG nach Nr. 1000 VV RVG oder eine 1,0 EG nach Nr. 1003 VV RVG an?

Danke!
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Adora Belle
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#2

20.09.2017, 17:34

1,0 EG. Es kommt nur auf die Anhängigkeit des Gegenstands an, siehe Wortlaut der Nr. 1003.
CeNedra
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#3

20.09.2017, 17:50

Danke!
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