Verfahrensverbindung - TG nach Aufruf der Sache

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Cupcake
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#1

16.01.2017, 22:21

Hi,

ich habe zwei selbstständige Verfahren mit jeweils den gleichen Beteiligten. Beide Verfahren wurden terminiert auf den gleichen Tag und Uhrzeit. Nach Aufruf der Sache wurden die Verfahren verbunden. Der RA hat bekanntlich das Wahlrecht ob er seine Gebühren jeweils aus den einzelnen Verfahren/Streitwerten bis zur Verbindung verlangt oder aus dem Gesamtstreitwert. Wir haben uns für die Abrechnung aus den einzelen Verfahren bis zur Verbindung entschieden. Mir stellt sich jetzt die Frage: bekomme ich die Terminsgebühr jeweils für beide Verfahren. Im Kommentar steht wenn beide Verf. aufgerufen werden und dann anschließend sofort verbunden werden bleibt eine Terminsgeb. für beide Verfahren bestehen.

Kann mir vielleicht hier einer helfen? Hatte das schon mal einer?

Danke!
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Anahid
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#2

17.01.2017, 10:21

Wenn das so im Kommentar steht (was ich jetzt nicht nachprüfe, da Du Rechtsfachwirtin bist), wo liegt dann Dein Problem? :kopfkratz
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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