Verfahren zusammenfassen für KFA

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Aurora-Sun
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#1

12.10.2017, 13:17

Macht es hier Sinn, dass ich beide Verfahren in einem KFA zusammenfasse?

Ordnungsmittelverfahren: wir gewinnen und es ergeht ein Beschluss, Gegner legt hiergegen sofortige Beschwerde ein, diese wird durch Beschluss als unzulässig verworfen. Festgesetzt wurden zwei unterschiedliche Streitwerte und ich musste die Beschlüsse auch jeweils noch zusätzlich im Ausland zustellen (kommen also nochmal Kosten hinzu).

Beides in einem KFA, oder unterschiedliche da auch verschiedene gerichtliche Aktenzeichen?
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Anahid
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#2

12.10.2017, 13:19

Kannst Du m.E. in einem Antrag machen. Ich würde halt oben auch das Az. des Beschwerdeverfahrens mit angeben.
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Aurora-Sun
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#3

12.10.2017, 13:21

Supi danke :D
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