Hallo Ihr Lieben,
unser Mandant hat einen VB über 3.240 EUR erhalten (HF). Wir haben Einspruch eingelegt. Pt. hat alles incl. Kosten VB gezahlt bis auf 8,59 EUR + Zinsen. Im Termin einging ein AU. StW 3240 und danach 500.
Die Gegenseite hat jetzt die weiteren Kosten angemeldet mit
1,3 VG aus StW 3240
und
1,2 TG aus StW 500,00
Muß hier nicht eine Anrechnung erfolgen?
Wie würde die Berechnung der weiteren Kosten aussehen?
VB, Einspruch Kosten?
- Anahid
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Ja, hier muss eine Anrechnung der VG Nr. 3305 auf die VG Nr. 3100 stattfinden. Weiter ist hier nichts zu beachten. Was meinst Du mit Berechnung weitere Kosten?
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Damit sind wohl die Kosten des Einspruchsverfahrens gemeint.
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Naja...aber die Kosten des Einspruchsverfahrens hat sie doch oben bereits angegeben Dino.
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Ja. Habe die Kosten des Einspruchsverfahrens gemeint. Die Gegenseite hat ganz normale die MB/VB-Kosten im VB tituliert und erhalten und jetzt noch die kompletten Kosten des Einspruchsverfahrens zur Festsetzung angenmeldet.
- Anahid
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Na die stehen ja oben. Da muss halt nur die Anrechnung der VG des Mahnverfahrens erfolgen.
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Frage mich nur gerade, warum denn überhaupt ein Einspruch eingelegt wurde, wenn er letztlich doch alles gezahlt hat....?
- Liesel
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Den Ausgangspost habe ich nicht gemeint, sondern nur die Tatsdache, dass man nach einem VB die Kosten des Einspruchsverfahrens vor dem Prozessgericht mit dem festen Begriff "weitere Kosten" bezeichnet, wenn der VB aufrecht erhalten wird. Die Ausgangsschilderung hatte ich ehrlich gesagt gar nicht so richtig verstanden... ich hatte das Wort "weitere" irgendwie nicht gesehen. Und wieder mal: Genaueres Lesen erspart Verwirrungen...Anahid hat geschrieben:Naja...aber die Kosten des Einspruchsverfahrens hat sie doch oben bereits angegeben Dino.
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