Unterbevollmächtigter

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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RA-Tübingen

#1

17.10.2017, 14:50

Ab wieviel Kilometer kann man einen Unterbevollmächtigten beauftragen und bekommt von der Rechtsschutzversicherng die "weitere" Gebühr?

Sind das nicht 100km?

Vielen Dank
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Anahid
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#2

17.10.2017, 15:02

Das gilt für die Reisekostenerstattung. Ob das auch so für einen Unterbevollmächtigten 1:1 übernommen werden kann, weiß ich nicht. Da muss man in die Versicherungsbedingungen schauen. Ich geh mal davon aus, dass dann die Erstattung durch die RSV ggf. davon abhängig gemacht wird, ob die eigene Anreise zumTermin billiger gewesen wäre.
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RA-Tübingen

#3

17.10.2017, 15:14

Ok und welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit man einen Unterbevollmächtigten beauftragen kann und die weitere Gebühr dafür bekommt?
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Anahid
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#4

17.10.2017, 15:34

Bei einer RSV dürfte da wohl der Grundsatz gelten, ob die Kosten eines Unterbevollmächtigten günstiger sind als die (fiktiven) Reisekosten des Anwalts, wobei die Entfernung des Hauptbevollmächtigten zum Gericht wohl auch da mit mindestens 100 km zu berücksichtigen ist. Klar ist.....je geringer die Entfernung, umso wahrscheinlicher, dass die Kosten des Unterbevollmächtigte die fiktiven Reisekosten übersteigen.

Aber.....bei der Forensuche bin ich auf den Beitrag hier gestoßen. Danach werden die Kosten eines Unterbevollmächtigten wohl von Haus aus nicht erstattet, sondern nur die Kosten eines Korrespondenzanwalts. Hatte ja geschrieben, das müsste in den Versicherungsbedingungen stehen.
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NicoleH
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#5

23.10.2017, 19:52

Es ist tatsächlich so, dass manche Rechtsschutzversicherungen in ihren ARBs einen Punkt haben, in dem geregelt ist, dass der Hauptbevollmächtigte eine Korrespondenzanwaltsgebühr (Ziffer 3400 VV RVG) erstattet erhält, wenn der Mandant 100 km Luftlinie vom Gerichtsort entfernt wohnt (und der Anwalt weiter weg). Jedoch gibt es mit den RSV viele Streitigkeiten, insbesondere wenn die fiktiven Reisekosten geringer sind, als die 1,0 Verfahrensgebühr Nr. 3400 VV RVG (vor allem bei hohen Streitwerten).
Die Wahrheit ist irgendwo da draußen - oder im RVG.
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