Übergabe Gewerberäume

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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renohamburg

#1

02.06.2016, 09:43

Hallo,
ich bin etwas ratlos wegen einer Abrechnung.

Sachverhalt:
Unser Mandant ist Vermieter von Gewerberäumen. Die Räume wurden gekündigt. Es geht nun eigentlich darum, dass die Übergabe zu spät stattgefunden hat. Des Weiteren wurde für den verspäteten Monat nur die Heizkosten/BK gezahlt.
Die Räume wurden mittlerweile übergeben.

Hat vielleicht jemand eine Idee, wie man das abrechnen kann? Also die verspätete Übergabe ?
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Anahid
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#2

02.06.2016, 09:56

Worin lag denn Eure Tätigkeit? Nur weil etwas zu spät gemacht wird, entsteht ja nicht automatisch eine Rechtsanwaltsgebühr.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
renohamburg

#3

02.06.2016, 10:08

Wir haben die Gegenseite aufgefordert die Räume herauszugeben.
Sonnenkind
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#4

02.06.2016, 10:09

Habt ihr evtl. Nutzungsentschädigung für die weitere Zeit verlangt?
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
renohamburg

#5

02.06.2016, 10:10

nein, haben wir nicht. die Mieter haben ja was bezahlt, aber eben nur die HK/BK
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Anahid
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#6

02.06.2016, 11:11

Ich würde hier eine 1,3 GG aus dem Wert einer Kaltmiete geltend machen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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