Titel verloren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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NORTHERN DINO
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#11

18.06.2015, 18:26

Katharina80 hat geschrieben: Man kann auch - wenn die Frage einen nerven - freundlich antworten.
:schock :augenreib
~ Grüßle ~
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Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

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Anahid
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#12

18.06.2015, 18:49

Katharina80 hat geschrieben:Weißt Du denn noch eine Antwort auf meine Frage bezüglich der 0,3 Gebühr? (mal außen vorgelassen, wer sie im Endeffekt zu tragen hat)
Katharina80 hat geschrieben:Das habe ich auch gefunden. War aber der Meinung, dass das nur der Fall ist, wenn man eine zweite (zusätzliche) Ausfertigung beantragt und nicht, wie in meinem Fall, eine zweite, weil der Titel verloren gegangen ist.
Entschuldige bitte, wenn Du Dich irgendwie auf den Schlips getreten fühlst. Aber da darf ich wohl davon ausgehen, dass Du den Link - entgegen Deiner Aussage - eben nicht gelesen hast. Du magst ihn zwar gesehen haben, aber gelesen wohl dann doch eher nicht. Denn dann wäre Deine Meinung ja durch den Beitrag, wo ausdrücklich auch auf auf dem Postweg verloren gegangene Titel abgestellt wird, erledigt gewesen. Und ja, ich bin nicht erfreut darüber, wenn Fragen, die quasi beantwortet sind, weiter gestellt werden, weil jemand einen Paragraphen oder sonstiges, was ihm genannt wurde, nicht gelesen hat.

Im Übrigen markiere ich Textteile, die ich quasi zitiere und woanders rauskopiere immer farbig; mal rosa, mal blau, von mir aus auch pinkviolett. Nur, damit auffällt, dass es ein Zitat ist. Damit will ich überhaupt keinem auf den Schlips treten.

Und bzgl. Deiner Angabe, dass der markierte Teil eben auf Deinen Fall nicht zutrifft, würde ich Dich bitten, mir zu erklären, warum ein GV für einen auf dem Postweg verlorenen Titel haften soll, wenn ein Gericht und der Gläubiger ausdrücklich für auf dem Postweg verlorene Titel nicht haften (was also im Umkehrschluss heißt, dass der Schuldner der Gelackmeierte ist)? Wegen der falschen Anschrift? Wie Du selbst zugibst, kommen falsch adressierte Schriftstücke normalerweise an den Absender zurück. Also liegt doch auch hier, wie in dem Zitat, der Fehler bei der Post und nur mittelbar beim Gerichtsvollzieher. Womit derselbe Fall analog gegeben wäre: es haften weder der GV, noch der Gläubiger, sondern halt der Schuldner, der eben Pech hat, dass die Post ab und zu Briefe verliert.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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