Terminsgebühr Telefonat mit Kläger persönlich

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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manjamico
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 22
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Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#1

22.05.2017, 09:13

Guten Morgen erstmal!

Ich habe mich jetzt durch das Internet und RVG gekämpft, ich bin jedoch nicht sonderlich weit gekommen. Folgende Frage:
Gegner hat einen VB gegen unseren Mandanten. Wir haben Einspruch eingelegt und die Sache ist nun im streitigen Verfahren. Mein Chef hat mit dem Antragssteller/Kläger (Kläger hat keinen Anwalt) telefoniert und den Vergleich besprochen. WIr haben uns dann auf einen Vergleich geeinigt und diesen auch protokolliert. Meine Frage: Kann ich wegen dem Telefonat eine 1.2 Terminsgebühr verlangen? Auch wenn die Gegenseite keinen Anwalt hat und auch wenn die Sache schon vor Gericht ist? Es ging ja nicht um die Vermeidung eines Rechtsstreits, da dieser ja schon vorhanden ist...
Sveta

#2

22.05.2017, 09:27

Guten Morgen.

Es ging aber um die Erledigung des Rechtstreits.

TG ist angefallen.

Gruß, Sveta
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