Terminsgebühr

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Adora Belle
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#11

22.02.2018, 17:12

Jo. Jetzt wissen wir immer noch nicht, was die Gegenseite sagt. Aber Du hast ja auch offenbar keine Frage. :kopfkratz
grete
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#12

22.02.2018, 17:21

Klage zurückgenommen keine TG
Stephie83
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#13

01.03.2018, 16:21

Hallo Ihr Lieben,

ich hätte mal eine Frage zur TG:
Ich arbeite jetzt bereits seit fast 12 Jahren als Rechtsanwaltsfachangestellte aber, dass man eine Terminsgebühr gemäß Nr. 3104 in Höhe einer 2,0 Gebühr (!!!) abrechnet, ist mir auch noch nicht untergekommen. :kopfkratz
Kann man eine Terminsgebühr in Höhe von 2,0 abrechnen? Die Rechnung ansich ist schon seltsam ... nur die Terminsgebühr ... ohne eine andere Gebühr (GG oder VG), auch ohne Auslagen und ohne MwSt.

Kann mir jemand sagen, ob man eine TG so hoch abrechnen kann?

Danke Euch

LG Stephie
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Adora Belle
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#14

01.03.2018, 16:26

Nein, sowas gibt es nicht. Die 3104 beträgt 1,2. Sie kann gemäß Ziffer 1010 um 0,3 erhöht werden unter bestimmten Bedingungen. Mehr geht nicht. Die Abrechnung, die Du da hast, ist Quatsch. Jedenfalls nix nach RVG, könnte höchstens eine Vergütungsvereinbarung sein.
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