Terminsgebühr im Verfahren mit falschem Beklagten

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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farbenseele
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#1

24.05.2018, 09:39

Hallo Ihr Lieben,

wir haben hier einen Rechtsstreit zu laufen, in dem wir bedauerlicherweise ein falsches Unternehmen verklagt haben. Das Gericht hat das schriftliche Vorverfahren eingeleitet. Vertretungsanzeige der Gegenseite liegt vor. Auf unseren Berichtigungsantrag hin hat das Gericht den falschen Beklagten aus dem Rechtsstreit entlassen und die ihm bisher entstandenen Kosten uns auferlegt.

Nun liegt mir der KFA der Gegenseite vor. Diese meldet hier eine Verfahrensgebühr (klar, richtig) und auch eine Terminsgebühr (?) an.

Ist die Terminsgebühr berechtigt?

Wie seht Ihr das?

Für eine Antworten bin ich Euch wie immer sehr dankbar.

Vielen Dank im Voraus und viele Sonnengrüsse :wink1

farbenseele
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#2

24.05.2018, 09:43

Keine TG, soweit ich sehe.
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13
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#3

24.05.2018, 09:55

:dito Wofür soll die denn sein?!
~ Grüßle ~
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#4

24.05.2018, 09:56

Weiß ich auch nicht. Ich gehe ja auch dahin, dass hier keine TG entstanden ist. Habt Ihr noch eine einschlägige Begründung für mich?
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#5

24.05.2018, 10:49

Wie soll man denn begründen, dass eine Gebühr nicht entstanden ist? Es ist einfach nicht erkennbar, wofür die Gebühr entstanden sein soll. Es gab kein Termin, es gab keine Entscheidung. Nichts aus der Ziffer 3104 bzw. der Vorbemerkung 3 Abs.3 trifft zu.
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#6

24.05.2018, 10:57

Danke für Eure Antworten. Dann werde ich mich mal an die Monierung machen.
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