Terminsgebühr (AE gerichtlich) möglich?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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renoHL
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#1

07.06.2018, 12:39

Hallo Ihre Lieben,

mich plagt gerade eine "wilde Idee" und ich weiß nicht weiter. Ich soll aber Vorschuss abrechnen...

Arbeitsrechtsstreit in Berlin (Wir sitzen in SH, das sind ein paar Meter!). Mdt kommt mit VU - Einspruch - wir beantragen AE Gerichtsakte.
Berlin schickt aber offenbar keine Akten an RAe direkt, sondern zum ArbG HL mdB um Terminsvereinbarung dort zw. AE. (Hatte ich noch nie in 25 Jahren, haben die Akte immmer direkt bekommen bzw. unsere Mdt. sind ansonsten "ordentlich erzogen" und bringen alles mit).

Wir sind ja nich so - machen das. Chef fährt also extra 1 Gerichtsbezirk weiter, guckt in die Akte, bringt die eine oder andere Kopie mit und alle sind seelig, HV-Termin anberaumt in 10/2018

Meine Frage: Was mache ich mit den Reisekosten und gibt es eine Terminsgebühr, das gericht. Verfahren ist ja anhängig - der Termin war beim ArbG - warum eigentlich nicht ...
(Mdt hat RSV)
:teufel :teufel
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Anahid
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#2

07.06.2018, 13:06

renoHL hat geschrieben: warum eigentlich nicht ...
Weil es kein gerichtlich anberaumter Termin ist, darum eigentlich nicht. Die Reisekosten könnt Ihr selbstverständlich gegenüber dem Mandanten abrechnen, die werden aber mit Sicherheit nicht von der RSV gezahlt.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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