Hallo
ich habe da mal eine Frage an euch und zwar geht es um die Abrechnung. Folgender Fall:
In der Sache wurde ein Streitwert von ca. 100.000 EUR rechtshängig erklärt, jedoch fanden 2-3 Telefonate mit der Gegenseite zum Zwecke von Einigungen statt, dann fand ein Gerichtstermin statt und später erging ein Beschluss und es gab eine Streitwertänderung. Die Telefonate fanden zur Zeit mit SW 100.000 EUR statt, der Termin jedoch dann mit SW 10.000 EUR.
Rechne ich da jetzt trotzdem die Terminsgebühr 1,2 TG aus 100.000 EUR ab oder doch eher aus 10.000 EUR? Im Kommentar und im Internet bin ich nicht ganz fündig geworden und wäre dankbar für schnelle Hilfe
Telefonate zu Einigungszwecken und Gerichtstermin
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Dankeschön trotzdem
Sorry aber ich bin erst neu hier :/
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Wie komme ich denn zu diesem Thema?
- Anahid
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Hättest Du über die Forensuche finden können. Ich hab z.B. als Suchbegriff "TG Telefonat" eingegeben und es auf Anhieb gefunden.
http://www.foreno.de/rvg-ab-1-8-2013-f9 ... t#p1960177
War auch nicht bös gemeint. Herzlich Willkommen im Forum.
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Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.