Streitwert Kaution

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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alissia79
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#1

26.02.2016, 15:40

Hallo,

wir haben Klage auf Abrechnung über eine Mietkaution eingelegt und in der 2. Stufe auf Auszahlung eines eventuell verbleibenden Guthabens. Wie bemisst sich nun der Streitwert? Der Anspruch wurde in der mündl. Verhandlung anerkannt.
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Liesel
...ist hier unabkömmlich !
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#2

26.02.2016, 15:48

Antrag auf SW-Festsetzung
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