Streitwert bei Unterlassungsklage europäisches Geschmacksmus

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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StarsinEyes
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#1

23.05.2017, 15:01

Hallo ihr Lieben,

ich bins mal wieder. Jetzt hab ich eine Frage, wo ich persönlich von der Recherche her gar nichts finden kann.
Wir haben hier eine Unterlassungsklage gegen unsere Mandantin am laufen bzgl. europäischem Geschmacksmuster. Die Klägerin hat einen Streitwert von € 500.000,00 festgelegt mit der Begründung, dass unsere Mandantin massiv in ausgesprochen wertvolle Gemeinschaftsgeschmacksmusterrecht der Klägerin eingreift. Jetzt möchte mein Chef von mir wissen wie die denn auf den Betrag kommen können. Mir ist klar, dass der Streitwert gem. § 3 ZPO eine Ermessenssache des klägerischen Anwalts ist. Aber kann man evtl. dennoch eine ungefäre Grundlage dafür haben?
Ich bin grad wirklich am verzweifeln. Ich wäre froh wenn mir hier jemand ein Licht aufgehen lassen könnte.

:) lg Eva
Ein Spitzname ist eine gesprochene Karrikatur. (Vicco von Bülow alias Loriot)
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