Guten Morgen,
danke erstmal für Eure Fragen, die mich zum Nachdenken angeregt haben…
Anfangs war nur von einem Ordnungswidrigkeitenverfahren die Rede. Ich muss leider wieder sagen, dass wir damit selten bis nie was zu tun haben. In der Verkehrsunfallanzeige steht, dass ihm eine Ordnungswidrigkeit zur Last gelegt wird, bei der eine Person leicht verletzt wurde (§§ 223, 229 StGB). Dann sind das also doch nur Ermittlungen wegen einer Ordnungswidrigkeit?
Der Mandant hatte uns das Schreiben der Polizei, in dem um schriftliche Äußerung gebeten wird, zukommen lassen, damit wir uns darum kümmern. Das war der Auftrag.
Daraufhin haben wir uns als Verteidiger bestellt und zunächst um Akteneinsicht gebeten. Als wir lange nichts mehr von der Polizei gehört haben, habe ich da mal angerufen und erfahren, dass die Sache zuständigkeitshalber an die Amtsanwaltschaft abgegeben wurde. Daraufhin habe ich dem Mandanten mitgeteilt, dass die Akte zwecks weiteren Ermittlungen bei der Amtsanwaltschaft liegt. Dann kam die Akte von der Amtsanwaltschaft. Die wurde kopiert und zurückgeschickt. Wir haben die Amtsanwaltschaft gebeten, unseren Schriftsatz abzuwarten und bis dahin keine weiteren Verfügungen zu treffen. Dann habe ich der RSV unsere Rechnung geschickt.
Toll. Ganz doof gefragt: Gebühr Nr. 4104 würde anfallen, wenn die Amtsanwaltschaft uns mitteilt, dass nun wegen §§ 223, 229 StGB ermittelt wird?