Guten Tag,
ich arbeite mich gerade anhand von Übungsaufgaben in die Abrechnung bei Familiensachen ein, da dies in meinem Kanzleialltag nie vorkommt.
Folgender Sachverhalt:
Ehefrau beantragt die Übertragung der elterlichen Sorge. Im Termin einigen sich die Beteiligten über die Sorge und auch hinsichtlich des Umgangsrechts.
Ich rechnen nun ab wie folgt:
1,3 VG 3.000
0,8 VG 3.000
§ 15 (3) 1,3 aus 6.000
1,2 TG 6.000
1,0 EG 3.000
1,5 EG 3.000
§ 15 (3) 1,5 aus 6.000
Die Lösung der Übungsaufgabe sieht keine TG vor. Das muss ein Fehler sein.
Ist es richtig, dass die TG aus 6.000 anfällt?
Danke für kurze Rückmeldung.
Sveta
Stimmt die Rechnung (Familienrecht)?
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Hallo Sveta,
ich würde es genau so abrechnen, wie du auch.
LG Sandra
ich würde es genau so abrechnen, wie du auch.
LG Sandra