Stimmt die Rechnung (Familienrecht)?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Sveta

#1

05.04.2017, 12:50

Guten Tag,

ich arbeite mich gerade anhand von Übungsaufgaben in die Abrechnung bei Familiensachen ein, da dies in meinem Kanzleialltag nie vorkommt.

Folgender Sachverhalt:

Ehefrau beantragt die Übertragung der elterlichen Sorge. Im Termin einigen sich die Beteiligten über die Sorge und auch hinsichtlich des Umgangsrechts.

Ich rechnen nun ab wie folgt:
1,3 VG 3.000
0,8 VG 3.000
§ 15 (3) 1,3 aus 6.000
1,2 TG 6.000
1,0 EG 3.000
1,5 EG 3.000
§ 15 (3) 1,5 aus 6.000

Die Lösung der Übungsaufgabe sieht keine TG vor. Das muss ein Fehler sein.
Ist es richtig, dass die TG aus 6.000 anfällt?

Danke für kurze Rückmeldung.
Sveta
Schmiedi1309
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#2

05.04.2017, 15:14

Hallo Sveta,

ich würde es genau so abrechnen, wie du auch.

LG Sandra
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