Selbstbeteiligung Beratungshilfe

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Sabrinas9083
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#1

11.01.2017, 13:57

Hallo liebe Mitglieder.
Ich habe mal wieder eine Frage.
Ich habe einen Berechtigungsschein in einer Mietangelegenheit mit 4 Antragstellern. Kann ich jetzt von jedem die 15,00 € Selbstbeteiligung verlangen oder nur einmal? :kopfkratz

Ich würde sagen nur einmal, weil ich ja auch nur einen Berechtigungsschein habe.

Danke schon im Voraus. :huepf
Sabrinas9083
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#2

12.01.2017, 09:34

Keiner da der mir helfen kann???? :panik
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paralegal6
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#3

12.01.2017, 09:37

1 Schein lautet auf 4 Leute? habe ich hier noch nie gehabt. Wie soll das gehen? alle 4 Einkommen zusammenrechnen? Im Formular auf Antrag kann man nur eine Person eingeben
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Anahid
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#4

12.01.2017, 10:25

Ich bin da jetzt abenteuerlich...aber ich mach auch keine Beratungshilfe.

Wenn ich einen Schein für 4 Personen hab, dann müsste ich ja die Beratungshilfegebühr + Erhöhung abrechnen können.

Also würde ich auch auf die 15,00 € eine entsprechende Erhöhung rechnen. Die Abrechnung von 4 x 15,00 € halte ich für falsch.
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Adora Belle
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#5

12.01.2017, 10:54

Ich würde das davon abhängig machen, ob es sich um eine oder um mehrere gebührenrechtliche Angelegenheiten handelt. Also bei Vertretung aller Familienmitglieder gegen Vermieter wegen Mieterhöhung - eine gebührenrechtliche Angelegenheit, eine Selbstbeteiligung.

Die Zahl der Scheine ist da trügerisch. Manchmal wird auch für einen Antragsteller nur ein Schein ausgestellt, der aber mehrere gebührenrechtliche Angelegenheit abdeckt.
Svengie
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#6

15.01.2017, 19:29

Die 15,00 €(brutto = netto) dürfen nur 1 x berechnet werden! In der BerHilfeabrechnung kann dann die Erhöhung berücksichtigt werden von 0,9 gem. Nr. 1008 VV RVG. Diese Erhöhung kannst du bei der Beratungshilfeabrechnung sogar berücksichtigen lassen.

Bei gut eingepflegten Stammdaten in der Software zeigt der PC dir das sogar an. Wenn du nur einen Berechtigungsschein hast und auf diesem stehen alle vier Namen, dann ist die Erhöhung in jedem Fall berechtigt.
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