selbständiges Beweisverfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Skyline
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#1

07.03.2017, 10:51

Hallo,

wir vertreten unsere Mandantschaft als Klägerin im selbständigen Beweisverfahren. Das Verfahren wurde erst einmal ruhend gestellt. Bisher haben wir keinen Gerichtstermin wahrgenommen. Mein Chef hat allerdings 3 Termine mit dem Sachverständigen während des Verfahrens wahrgenommen, in welchen das Objekt begutachtet wurde. Eine Terminsgebühr ist hier doch trotzdem nicht angefallen oder? Ich kann doch lediglich die Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder in Ansatz bringen neben der Verfahrensgebühr oder? Prozesskostenhilfe wurde unserer Mandantschaft bewilligt.

:thx
sansibar
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#2

07.03.2017, 10:54

Im selbstständigen Beweisverfahren heißen die Parteien Antragsteller und -gegner :pfeif
Für die Ortstermine gibt´s die Terminsgebühr auch, steht irgendwo bei 3104 oder in der Vorbemerkung dazu
Grüße - sansibar
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NORTHERN DINO
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#3

07.03.2017, 11:59

Terminsgebühr

Es kann eine 1,2 TG gem. Nr. 3104 VV RVG entstehen, wenn das Gericht die Parteien zur mündlichen Erörterung lädt. (§ 492 III ZPO)

Hierbei handelt es sich um einen Erörterungstermin i.S.v. Vorbem. 3 III RVG.

Dasselbe gilt, wenn der RA ein Vermeidungs- oder Beendigungsgespräch i.S.v. Vorbemerkung 3 III RVG führt oder einen OT des gerichtlich bestellten SV wahrnimmt.
~ Grüßle ~
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